Ich habe reichlich Erfahrung mit familienrechtlichen Mandaten. Derzeit absolviere ich die Ausbildung zum Fachanwalt für Familienrecht.
Das Familienrecht umfasst die Beratung, wie ein Zusammenleben als nicht-eheliche Lebensgemeinschaft, gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft oder in einer Ehe gestaltet werden kann. Beispielsweise berate ich bei der Gestaltung von Ehe- oder Partnerschaftsverträgen.
Im Rahmen einer Scheidung ist einerseits die finanzielle Auseinandersetzung zu regeln, so sind Zugewinn-, Versorgungsausgleichs- und Unterhaltsansprüche zu berechnen und durchzusetzen. Wenn aus einer Partnerschaft Kinder hervorgegangen sind, ist zu klären, wer diese wann betreut, wo die Kinder leben sollen und wer die elterliche Sorge ausübt.
Das Familienrecht kann auch die Frage der Herkunft klären, also wer Mutter oder Vater eines Kindes ist. Bei Gewalt in Partnerschaften oder Familien sind Schutzmaßnahmen zu prüfen.
Generell werde ich immer versuchen, einvernehmliche Lösungen zu finden, gerade wenn Kinder involviert sind. Wenn eine vertretbare einvernehmliche Lösung aber nicht zu erreichen ist, scheue ich auch nicht vor einer Auseinandersetzung zum Wohle der Mandanten und der Kinder zurück.
Gerade das Familienrecht verlangt nach Vertrauen und Absprache zwischen Anwalt und Mandant, da sehr private Bereiche des Lebens berührt werden. Rufen Sie mich gerne an, um ein erstes persönliches Gespräch zu vereinbaren.